§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Unterbringung von Gästen als auch für die Vermietung von Tagungsräumen sowie aller weiteren erbrachten Lieferungen und Leistungen des Geistlichen Zentrums Kloster Bursfelde (GZKB)
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. der Tagungsraum sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (wie Nutzung der Tagungsräume, Verpflegung) des GZKB bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
(2) Vertragspartner sind die Tagungsstätte und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Tagungsstätte gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, soweit der Tagungsstätte eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 Umfang der Leistung
(1) Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
(2) Kann die Tagungsstätte das zugesagte Zimmer bzw. die Leistungen nicht bereitstellen, ist sie verpflichtet für gleichwertigen Ersatz zu sorgen – soweit zumutbar – auch außerhalb des Hauses. Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, werden hierdurch nicht berührt.
§ 4 Preise, Leistung, Zahlung
(1) Der Gast ist verpflichtet, für die ihm überlassenen Zimmer und für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen. Das gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte (z. B. von Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellte Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen).
(2) Die vereinbarten Preise beinhalten grundsätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 6 Monate und hat das GZKB zwischenzeitlich die allgemeinen Preise angehoben, so können die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 5% angehoben werden.
(3) Die Preise können außerdem vom GZKB geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der vereinbarten Leistung (Anzahl Zimmer, Aufenthaltsdauer, Verpflegung, Abrechnungsmodalitäten usw.) wünscht und die Tagungsstätte dem zustimmt.
(4) Die Rechnungen sind im Regelfall sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Die Tagungsstätte ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
(5) Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 2 Wochen vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.
§ 5 Rücktritt und Stornierungen
(1) Einzelbuchungen in der Oase
a) Der Gast hat die kostenfreie Möglichkeit, gebuchte Zimmer bis 14 Tage vor dem Anreisetermin schriftlich zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung erhebt das GZKB Ausfallkosten in Höhe von 100 % des Preises einer Übernachtung.
(2) Gruppenreservierungen/Tagungsbuchungen
a) Reservierungsänderungen und Stornierungen müssen generell schriftlich (auch E-Mail) erfolgen. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.
b) Bei einer Tagungsbuchung sind folgende Stornierungsfristen zu beachten:
Bei vollständiger Stornierung oder Anreise mit verminderter Teilnehmendenzahl berechnen wir:
Bis 12 Wochen vor Anreise: kostenlos,
weniger als 12 Wochen vor Anreise: 20 % des Übernachtungspreises, weniger als 8 Wochen vor Anreise: 60 % des Übernachtungspreises, weniger als 1 Woche vor Anreise 100 % des Übernachtungspreises.
Abmeldung von der Verpflegung für den Folgetag werden mit 100 % pro Person/Mahlzeit berechnet.
c) Das GZKB ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Für die Zeit der Weitervermittlung entfallen alle Kosten.
§ 6 Rücktritt der Tagungsstätte bei Veranstaltungen und/oder Gruppen
(1) Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, oder schriftlich vereinbart wurde, so ist auch das GZKB berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste vorliegen und der Gast auf Nachfrage des GZKB auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
(2) Das GZKB ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
1. Höhere Gewalt oder andere von der Tagungsstätte nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
2. Zimmer oder Veranstaltungsräume unter falschen Angaben des Gastes (der Personen, oder des Zwecks betreffend) gebucht wurden.
3. Das GZKB die begründete Annahme hat, dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen das Ansehen, die Sicherheit oder die reibungslosen Geschäftsabläufe der Tagungsstätte gefährdet sind, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich des GZKB zuzuordnen ist.
4. Eine Reduzierung der Teilnehmenden auf unter 8 Personen erfolgt.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt des GZKB besteht kein Schadensersatzanspruch des Gastes.
§ 7 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der gebuchten Räume / Zimmer
(1) Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
(2) Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und der Tagungsstätte zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das GZKB ein Tageszimmer in Rechnung stellen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die Schadensersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
(4) Bei Gruppenbuchungen ist der Gast (Gruppenleiter/in) verpflichtet spätestens 2 Wochen vor der Anreise eine aktuelle Namensliste der Teilnehmenden zu übermitteln.
§ 8 Fundsachen
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgestellt. Das GZKB bewahrt zurückgelassene Gegenstände seiner Gäste sechs Monate auf, bevor es diese, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergibt.
§ 9 Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.
§ 10 Haftung des Gastes für Schäden
(1) Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder Dritte aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden. Dies gilt auch für z. B. einen Fehlalarm der Brandmeldeanlage. Soweit das GZKB für die Gäste auf deren Veranlassung hin technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt, ist der Gast für eine pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich.
(2) In allen Räumen des GZKB ist das Rauchen untersagt. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer/in den Räumen wird dem Gast ein erhöhter Reinigungsaufwand von 50 € berechnet. Sofern das Zimmer aufgrund des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietbar ist, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt. Ein etwaiger Einsatz der Feuerwehr wird dem Gast zu 100 % in Rechnung gestellt.
§ 11 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
(1) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des GZKB bedarf der Zustimmung. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen pauschal erfasst und berechnet werden.
§ 12 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
(1) Die Tagungsstätte haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Gastes in den Zimmern, Veranstaltungsräumen bzw. im Tagungshaus. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Tagungsstätte die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ausgenommen sind auch Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, oder Verletzung vertragstypischen Pflichten der Tagungsstätte beruhen.
(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem GZKB abzustimmen.
(3) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen.
§ 13 Auftretende Mängel
Auftretende Störungen oder Mängel behebt die Tagungsstätte bei Erlangung der Kenntnis, oder auf Rüge des Gastes schnellstmöglich. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare dazu beizutragen, die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Tagungsstätte diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§ 14 Parkplatz
Auf dem Parkplatz vor dem GZKB besteht für die dort abgestellten Fahrzeuge grundsätzlich keine Haftung sowie keine Überwachungspflicht.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, Hannover vereinbart.
(2) Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Es gilt die deutsche Rechtsprechung.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dieser Mangel die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Kontakt
Geistliches Zentrum Kloster Bursfelde
Klosterhof 5
34346 Hann. Münden
Kloster.bursfelde(at)evlka.de